Mit einem Post auf Mastodon haben wir eine emotionale und empörte Debatte ausgelöst. Zwischendurch kamen auch sehr gute Kommentare rein die Situation gut eingeordnet haben. Den Post haben wir dreimal überarbeitet und letztlich nach umfangreicher Recherche um einen ausführlichen Thread ergänzt.
Was ist passiert?
Uns erreichte ein Share-Pic mit der Überschrift: „Soll sich die Landesregierung aktiv für ein AfD-Verbotsverfahren einsetzen?“ Darunter das Ergebnis einer namentlichen Abstimmung. Wir fragten uns warum die Grünen dem Antrag nicht zugestimmt haben, obwohl die Grünen offen für ein Prüfverfahren gegenüber der rechtsextremen Partei ist.
Abschließend kann man zwei Sachen gleichzeitig kritisieren: Am vorletzten Sitzungstag hat die SPD spontan einen Entschließungsantrag eingebracht und Grüne, CDU und FDP haben das Prüfverfahren abgelehnt.
Nachfolgend das Ergebnis der Recherche ⬇️
Zusammenfassung der Ereignisse im Landtag von Baden-Württemberg am 4. Februar 2026 behandelt unter TOP 4
Ursprünglicher Gesetzentwurf der SPD: „Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes“ (Drucksache 17/9871)
Der Gesetzentwurf wurde am 13. November 2025 von der SPD-Fraktion eingebracht. Er sollte sicherstellen, dass Bewerber:innen für den juristischen Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg abgelehnt oder entlassen werden können, wenn begründete Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen. Dies war eine direkte Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 2 C 15.23 vom 10. Oktober 2024), die eine solche Regelung für notwendig erachtete, um die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu schützen. Es ging um die Einführung einer expliziten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in § 5 des Juristenausbildungsgesetzes (JAG), um Bewerber:innen abzulehnen, die die Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht nicht erfüllen.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf enthielt keine Erwähnung der AfD oder eines Parteienverbots.
2. Spontaner Entschließungsantrag der SPD: „Prüfung eines AfD-Verbots“ (Drucksache 17/10262)
Der Antrag wurde am 4. Februar 2026, etwa eine Stunde vor der Abstimmung, eingebracht, also ohne vorherige ausführliche Debatte im Landtag.
Die SPD forderte die Landesregierung auf, eine aktive Rolle bei der Vorbereitung und Durchführung eines AfD-Verbotsverfahrens zu übernehmen. Konkret sollte:
1. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundes eingesetzt werden, um Belege für ein Feststellungsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zusammenzutragen.
2. Die Möglichkeit eines Teilverbots einzelner Landesverbände der AfD geprüft werden.
3. Die Landesregierung sich auf Bundesebene für die Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz einsetzen, sofern die Arbeitsgruppe zu einem entsprechenden Ergebnis kommt.
Die SPD verwies auf die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (wobei diese Einstufung aufgrund einer Stillhaltezusage aktuell ausgesetzt ist) und betonte die Notwendigkeit, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen.
3. Reaktionen und Debatte im Landtag
Der Entschließungsantrag wurde ohne Vorwarnung eingebracht, was zu einer hitzigen Diskussion führte.
Die Koalition lehnte den Antrag ab, betonte aber, dass sie grundsätzlich für eine Prüfung eines AfD-Verbots sei. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass der Antrag als „Wahlkampfmanöver“ wahrgenommen wurde, insbesondere wegen des Zeitpunkts und der fehlenden Vorab-Diskussion.
Der Entschließungsantrag war eigenständiger politischer Vorstoß, der im Kontext der Debatte um das Juristenausbildungsgesetz eingebracht wurde.
4. Fazit
– Der ursprüngliche Gesetzentwurf (17/9871) und der Entschließungsantrag (17/10262) sind zwei separate Vorhaben der SPD.
– Der Entschließungsantrag zur Prüfung eines AfD-Verbots wurde spontan und ohne vorherige Debatte eingebracht, was zu einer kontroversen Diskussion führte.
– Die Koalition lehnte den Antrag als „Wahlkampfmanöver“ ab, betonte aber ihre grundsätzliche Unterstützung für eine Prüfung eines AfD-Verbots.
– in zwei separaten Abstimmungen wurde der Gesetzentwurf der SPD „Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes“ mehrheitlich zugestimmt. Der spontane Vorstoß zur Prüfung eines AfD-Verbots wurde abgelehnt.
Quellen:
– [Drucksache 17/9871 (Gesetzentwurf)](https://www.landtag-bw.de/resource/blob/605540/dc26d35b9a6e5c6ec053fd8f9443f97d/17_9871_D.pdf)
– [Drucksache 17/10262 (Entschließungsantrag)](https://www.landtag-bw.de/resource/blob/617606/d417c014aaaedc9f7d34dcfafdba3be7/17_10262_D.pdf)
– Protokoll Plenarsitzung 2026-02-04_140 https://www.landtag-bw.de/resource/blob/617858/45cd33b5a65377dba4545306a5441898/2026-02-04_140_Plenarsitzung.pdf
– [Video der Sitzung (ab 10268s)](https://www.landtag-bw.de/de/mediathek/videos/140-sitzung-vom-4-februar-2026-615632?t=10268)
